Unsere Leistungen

Häusliche Krankenpflege

(Behandlung auf ärztliche Anordnung)

Durch die ärztliche Verordnung eines behandelnden Arztes ist es möglich Behandlungen wie zum Beispiel das Verabreichen von Medikamenten, das An- und Ablegen von Wund- und Kompressionsverbänden oder auch das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen an einen Pflegedienst zu deligieren, welcher diese Maßnahme nach der Verordnung - zur Sicherstellung des Behandlungszieles - in Ihrem Haushalt durchführt.


Die Leistungen werden auf der Grundlage der Richtlinie zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege vom Arzt verordnet und durch unseren Pflegedienst - nach der Durchführung - mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Sollten Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sein, so erhalten Sie von uns Ihre Rechnung zur Vorlage bei Ihrem Versicherungsträger und ggf. der zuständigen Beihilfestelle.


Unsere Leistungen in Ihrem Haushalt

Leistungskomplex (LK)

Leistungsart

1

Ganzwaschung

2

Teilwaschung

3

Ausscheidung

4

Selbstständige Nahrungsaufnahme

5

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

6

Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG)

7

Lagern / Betten

8

Mobilisation

9

Arztbesuch

10

Beheizen des Wohnbereiches

11

Einkaufen

12

Zubereiten von warmen Speisen

13

Aufräumen und/oder Reinigen der Wohnung

14

Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung

15

Hausbesuchspauschale

15 a

Erhöhte Hausbesuchspauschale

16

Erstgespräch

16 a

Folgebesuch

17

Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI

Pflegegrad 1

17 a

Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI

Pflegegrad 2 und 3

17 b

Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI

Pflegegrad 4 und 5

18

Große Grundpflege mit Lagern / Betten und selbstständiger Nahrungsaufnahme

19

Große Grundpflege

20

Kleine Grundpflege mit Lagern / Betten und selbstständiger Nahrungsaufnahme

21

Kleine Grundpflege

22

Große hauswirtschaftliche Versorgung

23

Große Grundpflege mit Lagern / Betten

24

Große Grundpflege mit Lagern / Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

25

Kleine Grundpflege mit Lagern / Betten

26

Kleine Grundpflege mit Lagern / Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

27

Kleine pflegerische Hilfestellung 1

28

Kleine pflegerische Hilfestellung 2

29

Kleine pflegerische Hilfestellung 3

30

Kleine pflegerische Hilfestellung 4

31

Pflegerische Betreuung

32

Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten Haushaltsführung

33

Hauswirtschaftliche Versorgung

Die Pflegesachleistungen rechnen wir in aller Regel direkt mit dem zuständigen Träger der Pflegeversicherung ab.

Nach Vereinbarung können Leistungen auch durch die zusätzlich zum Pflegegeld bestehenden Ansprüche der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und des Entlastungsbetrages (§ 45 b SGB XI) geleistet werden.


Nach Wunsch und Umfang können zusätzliche Leistungskomplexe auch als Selbstzahler gebucht werden.

Lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich durch unsere Mitarbeiter beraten und finden Sie die auf Sie zugeschnittene Lösung!


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